ZULASSUNG

Zulassungskriterien und Auswahlverfahren

Die Auswahl geeigneter Bewerber:innen erfolgt in zwei Stufen. Ausschlaggebend sind folgende Kriterien:

  • Akademische Vornoten eines wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Bachelorstudiums
  • Kenntnisse in Volkswirtschaftslehre
  • Kenntnisse in Statistik/Ökonometrie und empirischen Methoden
  • Qualifizierter Auslandsaufenthalt in Studium oder Beruf
  • Englischkenntnisse auf Niveau B2 oder höher

Sollten Sie nicht direkt zugelassen werden, können Sie Ihre besondere fachliche Eignung in einer zweiten Stufe durch ein persönliches Auswahlgespräch unter Beweis stellen.

Die Zulassungskriterien sind in der Prüfungsordnung des Studiengangs festgelegt.

Formale Voraussetzungen

  • Abschluss eines wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Studiums
    Falls Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, können Sie sich ebenfalls auf den Studiengang bewerben, wenn Sie abgeschlossene Module in einem Gesamtumfang von mindestens 135 ECTS-Punkten nachweisen können und die Regelstudienzeit Ihres Bachelorstudiengangs sechs Fachsemester beträgt. Bei Studiengängen mit mehr als sechs Fachsemestern Regelstudienzeit ändert sich die Mindestpunktzahl entsprechend (Regelstudienzeit sieben Fachsemester: 162 ECTS-Punkte aus abgeschlossenen Modulen, Regelstudienzeit acht Fachsemester: 189 ECTS-Punkte aus abgeschlossenen Modulen). Eine Bewerbung wird daher erst empfohlen, wenn alle ECTS-Punkte und zugehörigen Noten aus dem letzten Wintersemester vorliegen. Dies ist bei den meisten Hochschulen ab April der Fall. Nachreichungen zu den Bewerbungsunterlagen werden bei der Bewerber:innenauswahl nicht berücksichtigt.

Der Nachweis erfolgt durch das Transcript of Records (ToR) bzw. eine Bescheinigung über erfolgreich absolvierte Veranstaltung(en) mit Angabe von ECTS-Punkten.

  • Absolvierte Module in Volkswirtschaftslehre (10 ECTS-Punkte oder mehr) sowie absolvierte Module in Statistik/Ökonometrie (10 ECTS-Punkte oder mehr)

Der Nachweis erfolgt durch das ToR bzw. eine Bescheinigung über erfolgreich absolvierte Veranstaltung(en) mit Angabe von ECTS-Punkten. Falls die inhaltliche Ausrichtung anhand der Modulbezeichnung(en) nicht ersichtlich ist, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte zusätzlich die Modulbeschreibung(en) bei. Abschlussarbeiten werden nicht berücksichtigt.

Beim Nachweis der Grundkenntnisse in Statistik und Ökonometrie ist zu belegen, dass Inferenzstatistik („induktive Statistik“ / „schließende Statistik“) Bestandteil der entsprechenden absolvierten Veranstaltungen ist.

Alle nachzuweisenden Vorkenntnisse müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung vorgelegt werden und können nicht im weiteren Studium nachgereicht bzw. nachgeholt werden.

  • Englischkenntnisse auf Niveau B2 oder höher

Der Nachweis erfolgt durch Schulzeugnisse (Fremdsprachenerwerb über mindestens fünf Jahre bis zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, Abschlussnote oder ggf. Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre muss mindestens der deutschen Notenstufe 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkten entsprechen) oder durch das ToR bzw. eine Bescheinigung über einen erfolgreich absolvierten Sprachkurs oder –test auf Niveau B2 oder höher.

Auswahlverfahren

Um für den Master Arbeitsmarkt und Personal zugelassen zu werden, müssen Sie zunächst die formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen. Ist dies der Fall, können Sie anhand der eingereichten Unterlagen maximal 100 Punkte erlangen, die über Ihre Zulassung entscheiden. Die einzelnen Auswahlkriterien sowie die Punktevergabe sind in der Prüfungsordnung ausführlich dargelegt.

  • Bewerber:innen mit 70 bis 100 Punkten werden direkt zugelassen.
  • Bewerber:innen mit einer Punktzahl zwischen 50 und 69 Punkten werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Dieses Auswahlgespräch dauert ca. 20 Minuten und soll zeigen, ob die Bewerber:innen die nötigen fachlichen und methodischen Kenntnisse besitzen und zu erwarten ist, dass sie in einem stärker forschungsorientiertem Studium selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten verstehen.
  • Bewerber:innen mit maximal 49 Punkten können leider nicht für den Studiengang zugelassen werden.

Punktevergabe

  • Notendurchschnitt im bisherigen Studium (max. 40 Punkte)

Die Bewertung erfolgt auf Basis der Unterlagen des Erstabschlusses (insbesondere ToR).

  • Umfang von Volkswirtschaftslehre im bisherigen Studium (max. 25 Punkte)

Die Bewertung erfolgt auf Basis des ToR bzw. einer Bescheinigung über erfolgreich absolvierte Veranstaltung(en) mit Angabe von ECTS-Punkten. Abschlussarbeiten werden dabei nicht berücksichtigt.

  • Umfang von Statistik und empirischen Methoden im bisherigen Studium (max. 25 Punkte)

Die Bewertung erfolgt auf Basis des ToR bzw. einer Bescheinigung über erfolgreich absolvierte Veranstaltung(en) mit Angabe von ECTS-Punkten. Abschlussarbeiten werden dabei nicht berücksichtigt. Module in empirischen Methoden werden nur berücksichtigt, sofern sie überwiegend quantitativ orientiert sind und multivariate Verfahren beinhalten (z. B. Lehrveranstaltungen zur computergestützten Datenanalyse mit Anwendung multivariater Regressionsverfahren).

  • Qualifizierter Auslandsaufenthalt von mindestens vier Wochen in Studium oder Beruf (max. 10 Punkte)

Jeder Auslandsaufenthalt wird dabei einzeln berücksichtigt, d.h. die Dauer einzelner Auslandsaufenthalte wird nicht aufaddiert. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Nachweises eines Auslandssemesters, eines mindestens vierwöchigen Auslandspraktikums oder einer mindestens vierwöchigen beruflichen Tätigkeit im Ausland (z.B. Arbeitsvertrag, Arbeits-/Praktikumszeugnis oder sonstiger Tätigkeitsnachweis des jeweiligen Arbeitgebers). Auslandsaufenthalte gelten als „qualifiziert“, wenn die Tätigkeit inhaltlichen Bezug zum Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal aufweist (z.B. Auslandssemester an Hochschulen im Ausland oder Auslandspraktika in Wissenschaft, Wirtschaft oder Verwaltung, in deren Rahmen empirische Datenaufbereitungen/-analysen durchgeführt werden).

Erforderliche Unterlagen

Für die Bewerbung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf (Musterlebenslauf)
  • Schulabschlusszeugnis
  • Hochschulabschlusszeugnis (soweit bereits vorhanden)
  • Transcript of Records (ToR) mit vollständiger Fächer- und Notenübersicht inkl. ECTS-Punkten
  • Nachweis über Englischkenntnisse auf Niveau B2 oder höher
  • Nachweise über qualifizierte Auslandsaufenthalte (soweit vorhanden)

Bildungsausländer:innen müssen zusätzlich die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) der Niveaustufe 2 nachweisen.

Ein Motivationsschreiben ist nicht erforderlich.

Online-Bewerbung

Die Bewerbung wird zentral an die FAU Erlangen-Nürnberg gerichtet. Dazu steht das Online-Portal campo zur Verfügung. Das Bewerbungsformular und andere Dokumente können Sie ausschließlich dort ausfüllen und digital hochladen. Ihre Bewerbung wird anhand der hochgeladenen Unterlagen geprüft. Es müssen keine Bewerbungsunterlagen per Post eingesandt werden. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Das Auswahlverfahren zum Studiengang Arbeitsmarkt und Personal erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Berücksichtigt werden alle vollständig abgeschlossenen Bewerbungen, die mit allen geforderten Unterlagen bis zum 31. Mai im Online-Portal campo gestellt wurden.

Nachreichungen zu den Bewerbungsunterlagen werden bei der Bewerber:innenauswahl nicht berücksichtigt.